Änderungen beim Baukindergeld

Ab 17. Mai 2019 verlängerte Antragsfrist auf sechs Monate

Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser ausschließlich an Privatpersonen zur Eigennutzung
Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser ausschließlich an Privatpersonen zur Eigennutzung

Die KfW Bankengruppe ändert zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen für das Baukindergeld. Ein Leitfaden.

Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und vergibt unter anderem Zuschüsse im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen. immonews.IN, der Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten im Großraum Ingolstadt, zitiert aus dem aktuellen KfW-Newsletter:

Zum 17.05.2019 ändern sich die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld. Die Antragsfrist wird verlängert: Nach Einzug in die Wohnimmobilie bleiben demnächst sechs statt drei Monate Zeit, um einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Zudem gibt es nun Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen, so der Newsletter der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld gibt es hier.

 

Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.