Bebauung in der Ungernederstraße

Ingolstädter Stadtrat diskutiert ambitioniertes Projekt im Piusviertel

Wohnungen dauerhaft für Haushalte mit niedrigerem Einkommen
Wohnungen dauerhaft für Haushalte mit niedrigerem Einkommen

Der Rahmenplan für die Ungernederstraße steht nun auf der Tagesordnung des Ingolstädter Stadtrats. Im Planungsausschuss wird das Konzept für das ambitionierte Projekt im Piusviertel diskutiert.

Erneut hat der Stadtrat in Ingolstadt ein umfangreiches Programm vor sich. Vorberatend wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Juli 2017, um 13:00 Uhr, mit den folgenden Themen befassen:

Die vorläufige Tagesordnung für den Planungsausschuss:

  • Neugestaltung der Fußgängerzone vom Paradeplatz bis zur Luftgasse, Projektgenehmigung
  • Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan “Hochhausbebauung an der Weningstraße”; Entwurfsgenehmigung
  • Bebauungs- und Grünordnungsplan “Südlich Haunwöhr – Beidseitig der Hagauer Straße” und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Erneute Entwurfsgenehmigung
  • Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke – Begrünungs- und Gestaltungssatzung
  • Errichtung eines weiteren großen Rathauses
  • Erweiterung der Grundschule an der Münchener Straße

Der Planungsausschuss befasst sich auch mit dem Rahmenplan Ungernederstraße für einen Teilbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 129 E “Piusviertel I”. Dazu heißt es in der Vorlage:

Der am 03.12.1992 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 129 E „Piusviertel I“ sieht für die Grundstücke mit den Flurstücknummern 2979/6 und 2980/10, der Gemarkung Ingolstadt ein allgemeines Wohngebiet, für die östliche Teilfläche des Flurstücks 2980/11 der Gemarkung Ingolstadt die Bebauung mit Garagen und Nebenanlagen vor. Die vom Rahmenplan umfasste Gesamtfläche von 1,22 ha nördlich der Richard-Wagner-Straße sowie westlich der Ettinger Straße (Luftlinie ca. 1,6 km vom Stadtzentrum entfernt) ist bisher mit Wohnbebauung bzw. der südlichen Teil des Flurstücks 2979/6 als Parkplatz und der östliche Teil des Flurstück 2980/11 als Garagenhof genutzt.

Mit der Bebauung der noch „leeren“ Baufelder soll mittels der geplanten Neubauten der in den letzten Jahren stark gewachsenen Nachfrage an barrierefreiem Wohnraum nachgekommen werden. Ebenfalls ist im Zuge der Baumaßnahme geplant, die Bestandsgebäude aufzuwerten. Die derzeit als Parkplatz und Garagenhof genutzten Flächen sollen durch eine attraktive, qualitativ wertige Neubebauung ersetzt werden. Hierbei wird eine maßvolle Ergänzung der bestehenden Bebauung angestrebt. Die Gebäude fügen sich dabei in ihrer Höhe und Breite, sowie Orientierung in das bestehende Stadtbild ein und ergänzen dies durch ihre einzigartige Form. Die Freiflächen bieten die Möglichkeit Treffpunkte, Spielflächen und sich zur Straße orientierende Plätze einzurichten.

Mit dem Wegfall der oberirdischen Stellplätze und Unterbringung in der Tiefgarage (sowohl der bisher  3 als auch der zusätzlich erforderlichen Stellplätze) wird das Gebiet von parkenden Autos entlastet und einen erheblichen Gewinn an Aufenthaltsqualität erfahren, da in den Innenhöfen und über der Tiefgarage attraktive Grünflächen für Kinder und Bewohner jeden Alters entstehen. Ziel ist die Verdichtung und Erhöhung der GFZ auf Fl. Nr. 2979/6 von 1,1 auf 1,2 und auf Fl. Nr. 2979/6 von 0,7 auf 1,0. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn stellt die moderate Erhöhung der Dichte nicht dar, da mit der Lage und Bauweise der geplanten Neubauten eine an die umliegende Bebauung angepasste Ergänzung vorgesehen ist. Die Abstandsflächen werden weitestgehend berücksichtigt, es gibt lediglich drei Bereiche mit geringfügiger Überschreitung der zulässigen Abstandsflächen, die aber jeweils nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke führt.

 

Foto: Pixabay/cegoh

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