Förderung für Schallschutzfenster

Freiwilliges Programm der Stadt Ingolstadt unterstützt Modernisierungen

Beim fachgerechten Fenstereinbau sind sichere und schnelle Lösungen gefragt

Die Zahl der bewilligten Förderungen für Schallschutzfenster in Ingolstadt steigt. Informationen zu dem Antragsverfahren gibt es beim städtischen Umweltamt. Das Schallschutzfensterprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ingolstadt und soll dazu beitragen, Bürgern, deren Wohnhäuser an extrem lauten Straßen stehen, den Einbau von qualitativ hochwertigen Schallschutzfenstern zu erleichtern.

In einer Pressemitteilung erläutert die Stadt Ingolstadt ausführlich die Details und die Historie des städtischen Schallschutzfensterprogramms. Demnach beschloss der Stadtrat die „Richtlinien für die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern“ am 23.5.1979, um den Bürgern, die sehr hohen Pegeln ausgesetzt waren, den Einbau von Schallschutzfenstern zu erleichtern. Auf eine Förderung von 25 Prozent der Einbaukosten konnten Bürger hoffen, deren Häuser Schallpegeln von 65 dB(A) zur Tag- und 55 dB(A) zur Nachtzeit ausgesetzt waren. Die Bereitschaft zum Einbau von Schallschutzfenster der Klasse IV in Wohnhäuser, die vor dem 1.1.1975 bezugsfertig geworden waren, war zwingende Voraussetzung zum Abruf der Förderung.

Dieses Datum war nicht zufällig gewählt; es deckt sich mit dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Man ging davon aus, dass diesem Meilenstein der Umweltgesetzgebung Verordnungen folgen würden, die die Position von Anwohnern an bestehenden Straßen stärken. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen. Zu den Berechtigten gehörten neben Haus- und Wohnungseigentümern, Erbbauberechtigte oder Mieter, soweit sie die Kosten für den Einbau der Schallschutzfenster tragen.

Am 23.7.1987 beschloss der Ingolstädter Stadtrat, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) grundsätzlich mit 50 Prozent der Einbaukosten von Schallschutzfenstern zu unterstützen. Die GWG profitierte in den vergangenen Jahren von hohen Zuschüssen. Im Laufe der Zeit gingen die Anträge auf Förderung zurück. Viele der in Frage kommenden Wohnhäuser waren bereits mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Außerdem entschieden sich finanziell weniger gut aufgestellte Hauseigentümer oft für Fenster der Schallschutzklasse III, weil diese erheblich günstiger sind, als Fenster der Schallschutzklasse IV, selbst wenn diese gefördert werden.

Zu Beginn des Jahres 2014 erfolgte eine Anpassung der Richtlinien. Die Mindestschallpegel für eine Förderung wurden auf 67 dB(A) zur Tag- und 57 dB(A) zur Nachtzeit heraufgesetzt und damit den Vorgaben der Regierung von Oberbayern, die eine Überschreitung dieser Pegel als Kriterium für sogenannte „Lärmbrennpunkte“ ansieht, angepasst.

Da diese Harmonisierung einen weiteren Rückgang der förderungswürdigen Wohnhäuser bedeutet hätte, entschloss sich die Stadt Ingolstadt auch alle Wohnhäuser, die vor dem 1.1.1990 bezugsfertig waren, für eine Förderung zuzulassen.
Nach dem Inkrafttreten der modernisierten Richtlinien kam es wieder zu einem Anstieg der bewilligten Anträge. Gefördert werden nach wie vor nur Fenster der Schallschutzklasse IV.

Das städtische Schallschutzfensterprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ingolstadt und soll dazu beitragen, Bürgern, deren Wohnhäuser an extrem lauten Straßen stehen, den Einbau von qualitativ hochwertigen Schallschutzfenstern zu erleichtern. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt das Umweltamt, Burkhard Förster, unter Telefon 0841 305-2541.

Foto: obs/MOLL bauökologische Produkte GmbH/MOLL pro clima

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