Ingolstädter Lärmaktionsplan

Bürgerbeteiligung in zwei Schritten ab Juli 2019 und Lärmkarten online

Lärm ist eines der drängendsten Umweltthemen unserer Zeit
Lärm ist eines der drängendsten Umweltthemen unserer Zeit

Eine Bürgerbefragung soll jetzt Hinweise auf besonders störend empfundene Schallquellen und Ideen für entsprechende Gegenmaßnahmen in Ingolstadt erbringen. Das Ziel: ein Lärmaktionsplan.

„Der Straßenverkehrslärm ist in Ingolstadt fristgerecht kartiert worden“, so eine Pressemitteilung, die immonews.IN, dem Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten in Ingolstadt und Region, vorliegt: Demnach liegt auch ein erstes in fünfjährigem Turnus zu erstellendes Update vor. Als Service für ihre Bürger hat die Stadt Ende letzten Jahres unter http://ingolstadt.laermkarten.de/ interaktive Lärmkarten ins Netz gestellt, die nicht nur Hauptverkehrsstraßen, sondern das gesamte Straßennetz hinunter bis zur kleinsten Sackgasse, Bahnlärm, sowie auch Gewerbelärm und Sportanlagenlärm umfassen.

Ein Lärmaktionsplan soll die inzwischen bereitstehende Datengrundlage in konkrete Maßnahmen überführen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten. Eine Bürgerbefragung (geplant von Mitte Juli bis Ende September) soll Hinweise auf besonders störend empfundene Schallquellen und Ideen für entsprechende Gegenmaßnahmen erbringen. Die Stadtverwaltung wird die Vorschläge aufgreifen und eine Lärmaktionsplanung erstellen. In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung den Bürgern vorgestellt. Die Bürger werden dann nochmals aufgefordert, Stellung zu nehmen und die Planung zu kommentieren.

Besonders störende Schallquellen

Mit Beginn der Bürgerbeteiligungen wird auf Internetseite der Stadt Ingolstadt ein Link freigeschaltet. Die Abfrage erfolgt über einen vom Bayerischen Umweltministerium gestalteten Fragebogen. Der Teilnehmer kann besonders störende Schallquellen und für wirksam erachtete Maßnahmen per Kreuzchen markieren. Das Umweltreferat legt darüber hinaus besonderen Wert darauf, dass auch individuelle und vom starren Schema des Fragebogens abweichende Ideen in die Betrachtung eingestellt werden können. Bürgerinnen und Bürgern, die keinen PC haben, werden die Bögen auf Anfrage zugesandt.

Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen besteht allerdings nicht. Die Stadt wird die Vorschläge dennoch so weit wie möglich aufgreifen und sich bei zukünftigen Vorhaben daran orientieren. “Die Lärmaktionsplanung wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die unterschätzten Auswirkungen von Umgebungslärm zu schärfen”, heißt es in der Pressemitteilung.

Zum Hintergrund: Lärm ist eines der drängendsten Umweltthemen unserer Zeit, das hat die Europäische Gemeinschaft schon seit Jahren im Blick. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom Juni 2002 ist im März 2006 durch die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) in deutsches Recht übergeführt worden.

Lärmkartierung in Ballungsräumen

Der Gesetzgeber hat unter anderem festgelegt, dass Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2012 eine Lärmkartierung zu erstellen haben. Als kartierungswürdig werden Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 8.250 Fahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit 82 Zügen am Tag gesehen. Ein Lärmbrennpunkt liegt dann vor, wenn mindestens fünfzig Personen einem über 24 Stunden gemittelten Schallpegel von 67 dB(A) und einem über die Nachtzeit gemittelten Pegel von 57 dB(A) ausgesetzt sind.

Übrigens: Die Fachredaktionen Wissen, Umwelt & Ernährung und Auto des Südwestrundfunk SWR berichten noch bis 30. Oktober 2019 in verschiedenen Medien über das Thema.

 

Foto: SWR – Südwestrundfunk