Schäden am Nachbarhaus

ARGE Baurecht kommentiert aktuelles BGH-Urteil

Die Wohnfläche im Mietvertrag
Die Wohnfläche im Mietvertrag

Auftraggeber von Leistungen müssen auch für Schäden am Nachbarhaus aufkommen. Der BGH hat nun über eine Haftungsfrage entschieden.

Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Gemäß Urteil vom 9. Februar (Aktenzeichen V ZR 311/16) muss der Auftraggeber der Leistungen für den Schaden aufkommen, so eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). .

„Bei seiner Entscheidung hat der BGH auf die analoge Anwendung des § 906 Abs. 2 BGB, der Vorschrift über die ‚Zuführung unwägbarer Stoffe‘, zurückgegriffen,“ erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Sterner von der ARGE Baurecht. Demnach ist es nicht erforderlich, dass der Nachbar den Schaden verschuldet hat, wie das etwa bei einer Schadenersatzhaftung grundsätzlich der Fall ist. Das besondere nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis durch die räumliche Nähe zwischen Eigentümer und Nachbarn begründet die besondere Haftung. Der Eigentümer muss den Schaden ersetzen, da die Ursache von seinem Grundstück ausgegangen ist, auch wenn er „nichts dafür kann“. Es reicht aus, dass er mit der Beauftragung des Handwerkers den Anlass dafür gegeben hat.

„Das Nachbarrecht hat seine Besonderheiten, denn aufgrund der räumlichen Nähe können schwierige Situationen wie diese entstehen, die irgendwie geregelt werden müssen,“ sagt die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Streitigkeiten über wuchernde Wurzeln oder fallendes Obst, die sich nicht an Grundstücksgrenzen halten, regelt normalerweise das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 910, 911 BGB). Für Situationen, wie sie der BGH nun zu entscheiden hatte, gelten jedoch andere Rechtsgrundlagen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ist der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Europa. Sie unterstützt die anwaltliche Fortbildung und fördert berufspolitische und wirtschaftliche Interessen ihrer mehr als 2.500 Mitglieder. Von deren spezifischen Leistungen profitieren Investoren, öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, private Bauherren und andere Interessengruppen. Zudem stellt die ARGE Baurecht die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) bereit, um Konfliktfälle am Bau schnell und fundiert zu lösen. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

 

 

Foto: Pixabay/AJEL