Schenkung oder Darlehen für Immobilienkauf

Aktuelles Urteil des Landgerichts Köln

Schriftliche Vereinbarungen vermeiden juristischen Ärger
Schriftliche Vereinbarungen vermeiden juristischen Ärger

Geldzuwendungen für den Immobilienkauf sollten ausdrücklich geregelt werden, empfehlen Experten.

Häufig erleichtern Partner und Verwandte die Finanzierung eines Immobilienkaufs, indem sie einen Geldbeitrag beisteuern. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte dabei ausdrücklich – möglichst schriftlich – geregelt werden, ob die Zuwendung eine Schenkung darstellt oder als Darlehen zurückbezahlt werden soll. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist dabei auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 19 O 224/17) hin.

Im entschiedenen Fall hatte ein Mann seine Freundin mehrfach mit insgesamt rund 85.000 Euro finanziell unterstützt, so eine Pressemitteilung, die immonews.IN, dem Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten in Ingolstadt und Region, vorliegt. Demnach kaufte sie sich damit eine Wohnung, zahlte ein Bafög-Darlehen zurück und glich eine Kontoüberziehung aus. Nach ihrer Trennung forderte der Mann das Geld zurück. Die Frau berief sich darauf, dass der Ex-Freund ihr das Geld geschenkt habe und er es nur wegen verschmähter Liebe zurückfordere.

Vor Gericht konnte der Mann die Rückzahlung eines Teilbetrages von rund 74.000 Euro durchsetzen. Er legte dem Gericht Korrespondenz per WhatsApp vor, in der sich seine Ex-Freundin bereit erklärt hatte, den Zuschuss zum Kauf der Wohnung zurückzuzahlen. Insoweit wertete das Gericht die Zuwendung als Darlehen. Für die übrigen Zuwendungen konnte der Mann jedoch keinen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass diese Zahlungen Schenkungen darstellten, und wies die Klage insoweit ab.

Foto: IHK/obs/Siemens-Betriebskrankenkasse SBK