Streitfall Rauchmelder

Aktuelles Urteil zur Kündigung eines Mietverhältnisses

Installieren Sie den Rauchmelder gemäß Bedienungsanleitung des Herstellers.
Installieren Sie den Rauchmelder gemäß Bedienungsanleitung des Herstellers.

Mieter müssen es zulassen, dass in ihrer Wohnung Rauchmelder eingebaut und diese regelmäßig gewartet werden. Ein aktuelles Urteil.

Mieter müssen es zulassen, dass in ihrer Wohnung Rauchmelder eingebaut und diese regelmäßig gewartet werden. Missglückte Wartungstermine rechtfertigen jedoch nicht ohne weiteres eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur möglich, wenn ein Mieter ihm bekannte Wartungstermine versäumt hat und vom Vermieter deshalb abgemahnt wurde. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Freiburg (3 S 266/18) hin.

immonews.IN, der Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten im Großraum Ingolstadt, zitiert aus einer Pressemitteilung der W&W-Gruppe: Ein mit der Wartung von Rauchmeldern beauftragtes Unternehmen hatte demnach den vorgesehenen Termin mit einem Aushang im Eingangsbereich eines größeren Mietshauses angekündigt. Als einer der Mieter am Wartungstermin nicht öffnete, klebte ein Mitarbeiter des Unternehmens einen Zettel mit der Bitte um Rückruf an die Wohnungstüre. Nachdem der Mieter hierauf nicht reagierte und auch bei einem zweiten Wartungstermin nicht anwesend war, kündigte der Vermieter ohne weitere Abmahnung das Mietverhältnis und klagte auf Räumung.

Das Landgericht Freiburg sah die Kündigung als unberechtigt an. Zum einen könne der Vermieter nicht beweisen, dass dem Mieter die angesetzten Wartungstermine überhaupt bekannt waren. Dieser sei auch mietvertraglich nicht verpflichtet gewesen, aus eigener Initiative mit dem Unternehmen einen Termin zu vereinbaren. Zum anderen habe es der Vermieter versäumt, den Mieter abzumahnen und ihm eine Kündigung anzudrohen, falls er weiterhin eine Wartung der Rauchmelder nicht ermögliche.

Rauchmelder mit “Q” verhindern Fehlalarme

In einer Pressemitteilung gibt auch die Initiative “Rauchmelder retten Leben” wichtige Anregungen. Demnach kann es verschiedene Ursachen haben,  wenn ein Rauchmelder alarmiert, obwohl es nicht brennt. Die große Mehrzahl aller Falschalarme sind Täuschungsalarme. Das heißt, der Rauchmelder löst Alarm aus, weil Staub, Insekten, Wasserdampf oder Verunreinigungen der Luft infolge von Renovierungsarbeiten in die Messkammer des Melders gelangen. Um Täuschungsalarme zu verhindern, empfiehlt die Initiative “Rauchmelder retten Leben” den Einsatz von Q-Rauchmeldern. Sie sind gegen das Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer, Temperaturschwankungen sowie Korrosion besonders gut geschützt.

Von einem Fehlalarm spricht man, wenn die Messtechnik des Melders fehlerhaft ist. So kann der Ausfall von empfindlichen Gerätekomponenten oder eine beeinträchtigte Funktion zu einem Alarm des Rauchmelders führen. Q-Rauchmelder bieten auch hier mehr Sicherheit als herkömmliche Rauchmelder, deren schnelle Ansprechempfindlichkeit häufiger für Fehlalarme sorgt. Das “Q” ist ein unabhängiges, herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter 10-Jahres-Langzeitbatterie. Sie sind langlebiger, stabiler und haben eine verbesserte Elektronik sowie Eigenüberwachung. “Wir möchten jeden ermuntern, nicht am falschen Ende zu sparen und verlässliche Q-Rauchmelder einzubauen. Damit werden Fehl- sowie Täuschungsalarme und letztlich auch unnötige Alarmierungen der Feuerwehr vermieden, weil jemand fälschlich denkt, es brennt”, meint Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender im BHE Bundesverband Sicherheitstechnik.

“Manchmal fahren wir zu einem Einsatz raus, weil ein Rauchmelder alarmiert hat. Beim Eintreffen hat der Bewohner den Entstehungsbrand aber schon selbst gelöscht. Das ist dann natürlich kein Falschalarm, denn der Rauchmelder hat ja gemacht, was er sollte: bei einem Brand alarmieren. In so einem Fall prüfen wir sicherheitshalber, ob die Brandquelle wirklich erloschen ist”, erklärt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und ergänzt: “Lieber einmal zu viel, als im entscheidenden Brandfall nicht anrufen. Der Einsatz wird auf keinen Fall in Rechnung gestellt, es sei denn die Absicht ist böswillig. Insbesondere Nachbarn von Senioren sollten bei Rauchmelder-Alarm sofort die Feuerwehr rufen, um Leben zu retten.” Alarmierungen der Feuerwehr aufgrund von Fehlinterpretationen eines Rauchmelder-Batterietons oder Wecker-Piepen beim Nachbarn machen laut Experten übrigens nur ein Prozent der falschen Alarme aus.

Täuschungsalarme werden auch durch den fachgerechten Einbau der Geräte verhindert. Rauchmelder sollten in Schlaf- und Aufenthaltsräumen sowie Fluren installiert werden. Auszunehmen sind Küche und Bad – außer diese sind ein Fluchtweg – da sonst durch die dort auftretenden Dämpfe häufig Täuschungsalarme vorkommen. Für die Küche, in der die meisten Brände entstehen, gibt es Wärmewarnmelder. Besonders für Senioren zu empfehlen sind Herdwächter. Ist die Brandursache Essen oder ein Handtuch auf der Kochstelle, schaltet das Gerät den Herd selbsttätig aus und verhindert so einen Küchenbrand.

Ebenso ist die richtige Wartung entscheidend: Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Beschädigte Rauchwarnmelder müssen ausgetauscht werden.

Weitere Tipps zur Installation und Wartung sind auf der Website der Initiative “Rauchmelder retten Leben” abrufbar: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/

 

Foto: obs/Rauchmelder retten Leben