Umstrittene Bewertung einer Wohnlage

Aktuelles Immobilien-Urteil des Bundesgerichtshofs

"Gute" oder "durchschnittliche" Umgebung einer Immobilie?

Der Bundesgerichtshof hat nun über einen Rechtsstreit entschieden, in dem die Bewertung einer Wohnlage strittig war. Darauf weisen nun die Landesbausparkassen hin. In Ingolstadt gibt es keinen kommunalen Mietspiegel, der von der Stadt verantwortet wird.

In einer aktuellen Pressemitteilung nehmen die Landesbausparkassen Stellung zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs BGH (Aktenzeichen VIII ZR 82/15). Denn nach Ansicht der LBS kann es durchaus entscheidend sein, ob die Umgebung einer Immobilie als “gute” oder “durchschnittliche” Wohnlage bewertet wird. „Die Antwort auf diese Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge“, heißt es in der Pressemitteilung.

Zum Hintergrund: In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter um die Bewertung der Wohnlage. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen. Am Ende, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS, musste höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich in letzter Konsequenz zwischen “gut” und “durchschnittlich” oder anderen möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann. Das ist nach Überzeugung des BGH das jeweils erkennende, mit der Sache befasste Gericht.

Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

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