VW-Vergleich mit Klägern und US-FTC

Etwa 78.000 Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren betroffen

Die Produktion des Golfs im Volkswagen-Werk Wolfsburg
Die Produktion des Golfs im Volkswagen-Werk Wolfsburg

Volkswagen hat jetzt einen Vergleich mit privaten Klägern und der US Federal Trade Commission erzielt. Betroffen sind etwa 78.000 Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren. Von der VW-Ertragslage hängt entscheidend das Gewerbesteueraufkommen in Ingolstadt ab.

In einer aktuellen Pressemitteilung geben die Volkswagen AG und die Volkswagen Group of America, Inc. (im Folgenden „Volkswagen”) eine Einigung über angestrebte Vereinbarungen bekannt. Demnach sollen verbleibende zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 78.000 betroffenen Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren in den Vereinigten Staaten beigelegt werden.

Erst kürzlich hatte Ingolstadts Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel angekündigt, dass das Gewerbesteueraufkommen in Ingolstadt künftig besser ausfallen werde als noch im Herbst 2016 zu erwarten war. Wie bereits berichtet kommt VW Schritt für Schritt einer endgültigen Einigung im Diesel-Skandal näher.

Laut VW wurden dem Gericht zwei Vereinbarungen zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein angestrebter Vergleich mit privaten Klägern, die im Namen einer bundesweiten Sammelklägergruppe aus derzeitigen und bestimmten ehemaligen Eigentümern und Leasingnehmern in Frage kommender 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge von einem gerichtlich bestellten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs’ Steering Committee, PSC) vertreten werden; und (2) eine von der US Federal Trade Commission (FTC) eingereichte, angestrebte Consent Order.

„Nachdem die Umsetzung des gerichtlich genehmigten 2,0l-TDI-Programms bereits gut voranschreitet und nun auch die angestrebte Vereinbarung zum 3,0l-TDI-Programm steht, wird für alle unsere betroffenen Kunden in den Vereinigten Staaten eine Lösung verfügbar sein. Wir werden weiterhin mit vollem Einsatz daran arbeiten, das Vertrauen all unserer Stakeholder zurückzugewinnen und wissen die Geduld unserer Kunden und Händler im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schätzen”, so Hinrich J. Woebcken, President und CEO der Volkswagen Group of America, Inc.

Angestrebtes 3,0l-TDI-Vergleichsprogramm

Im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms hat Volkswagen unter anderem zugestimmt, Ausgleichszahlungen an alle berechtigten Mitglieder der Sammelklägergruppe zu entrichten sowie darüber hinaus folgende spezifische Maßnahmen durchzuführen:

• Ein für den Kunden kostenfreier Rückruf zur Anpassung von etwa 58.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2013-2016 der Marken Volkswagen, Audi und Porsche (ausgestattet mit sogenannten Generation 2-Motoren), sodass sie anschließend mit genau den Emissionsstandards in Einklang stehen, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die US-Behörden geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung von Konformität mit den entsprechenden Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair”) genehmigen.

• Ein Rückkauf oder Angebot zur Inzahlungnahme im selben Wert bzw. eine Leasingrücknahme für etwa 20.000 in Frage kommende 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge der Modelljahre 2009-2012 der Marken Volkswagen und Audi (ausgestattet mit sogenannten Generation 1-Motoren). Alternativ, sofern von den US-Behörden genehmigt, kann der Stickoxid (NOx)-Ausstoß bei diesen Fahrzeugen auch mittels technischer Anpassungen substanziell verringert werden, sodass in Frage kommende Eigentümer und Leasingnehmer auch die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten.
Volkswagen hat zugestimmt, bis zu etwa 1,2 Milliarden US-Dollar an Leistungen im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms zu zahlen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Teilnahmequote 100 Prozent beträgt, dass 100 Prozent aller in Frage kommenden Fahrzeuge der Generation 1 zurückgekauft werden, sowie, dass eine Anpassungsmaßnahme zur Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair”) für Generation 2-Fahrzeuge zur Verfügung steht. Volkswagen geht davon aus, betroffene Fahrzeuge der Generation 2 in Einklang mit genau den Emissionsstandards bringen zu können, gemäß derer sie ursprünglich zugelassen wurden.

Volkswagen wird mit der Umsetzung des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms beginnen, sobald das Gericht die Vergleichsvereinbarungen abschließend genehmigt hat. Dies wird frühestens im Mai 2017 der Fall sein.

Für im Rahmen des Vergleichs potenziell Anspruchsberechtigte besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, aktiv zu werden. Die einzelnen Mitglieder der Sammelklägergruppe werden umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten (einschließlich der Option zur Ablehnung des Vergleichsvorschlags, dem sogenannten „Opt-out”) informiert, sofern das Gericht bei einer für den 14. Februar 2017 angesetzten Anhörung die vorläufige Genehmigung für den angestrebten Vergleich erteilt. Weitere Informationen zum angestrebten 3,0l-TDI-Vergleichsprogramm stehen unter www.VWCourtSettlement.com zur Verfügung.

Foto: Volkswagen AG

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