Wer zahlt bei Sturmschäden?

Wann Wohngebäudeversicherung, Teilkaskoversicherung oder Hausratversicherung betroffen sind

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Gebäuden.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Gebäuden.

Wer zahlt bei Sturmschäden? Ein schneller Überblick.

Das Sturmtief „Sabine“ hielt Deutschland Anfang Februar 2020 in Atem. Der starke Wind richtete stellenweise massive Schäden an. Wer kommt nun für eventuelle Sturmschäden auf? Die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH listet in einer Pressemitteilung, die immonews.IN, dem Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten in Ingolstadt und Region, vorliegt, die zuständigen Versicherungen auf.

„Die Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen“, erläutert demnach Matthias Habel, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline.

Schäden am Gebäude

Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Schäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.

Schäden an der Wohnungseinrichtung

Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.

Wenn ein Baum aufs Haus stürzt

Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.

Für Detailfragen sind die jeweiligen Versicherungen zuständig.

 

Foto: WetterOnline