Grünes Licht für neues Baugebiet: Der Ingolstädter Stadtrat hat sich einstimmig für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Unsernherrn – Nord“ ausgesprochen. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich das Gremium auch mit weiteren Bauprojekten.
In der Sitzung des Ingolstädter Stadtrats am 16. Juni 2016 stand der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 150 E „Unsernherrn – Nord“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Debatte (V0274/16). Der Aufstellungsbeschluss der Stadtverwaltung sieht vor, dass ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird, wobei 55 Parzellen geschaffen werden, die eine Bebauung in Form von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser zulassen. Insgesamt können so etwa 120 Wohneinheiten errichtet werden. Damit ergibt sich ein prognostizierter Einwohnerzuwachs von circa 300 Einwohnern.
Das Bebauungsplangebiet liegt etwa 3,5 Kilometer Luftlinie südlich vom Stadtkern der Stadt Ingolstadt, nördlich Unsernherrn und westlich der Münchener Straße. Im Norden und Osten wird das Gebiet von der bestehenden Bebauung begrenzt. Im Westen schließen sich neben landwirtschaftlichen Flächen die Sportanlagen des TSV Unsernherrn an. Im Süden grenzt eine öffentliche Grünfläche (Lohe) mit anschließender Wohnbebauung an. Im Osten befinden sich in etwa 100 m Luftlinie die Bundesstraße B13 und anschließend die Gleisanlagen der Deutschen Bahn (Luftlinie etwa 150 Meter). Das neue Baugebiet wird über eine neu herzustellende Straße im Norden über die Vorwerkstraße und im Südwesten über die Kranichstraße erschlossen, um auch im Störungsfall die Zu- und Abfahrt in bzw. aus dem Baugebiet zu ermöglichen.
Der Ingolstädter Stadtrat stimmte einstimmig für den Aufstellungsbeschluss. Im weiteren Verfahren wird ein Schwerpunkt sein, hauptsächlich für die Anbindung an die Vorwerkstraße, die wiederum an die Münchener Straße anbindet, durch eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung sicherzustellen, welche Belastungen für die Anwohner zu erwarten sind und welche verkehrsregelnde Maßnahmen notwendig und möglich sind. Auch ist im weiteren Verfahren noch die Einwirkung von Schallemissionen auf das Wohngebiet zu klären. Dabei sind insbesondere die westlich gelegene Sportanlage des TSV Unsernherrn sowie die in etwa 100 Meter östlich entfernt gelegene Bundesstraße B13 und die in etwa 150 Meter entfernt gelegenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn zu beachten.
Recyclinghalle am Mailinger Bach
Mit großer Mehrheit stimmte der Stadtrat Ingolstadt für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 710 A „Mailing – Recyclinghalle am Mailinger Bach“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens (V0124/16). Damit wurde dem Antrag der Firma Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Klärung des Baurechts für die Errichtung einer Recyclinghalle stattgegeben.
Bereits seit 1955 ist am Mailinger Bach ein Schrott- und Metallhandel ansässig, der in den Folgejahren stetig vergrößert wurde. Mit dem Bebauungsplan wurde nun die rechtliche Grundlage für eine Erweiterung des Betriebsareals der Recyclingfirma nach Norden geschaffen, wo der Bau einer Lagerhalle mit einer Grundfläche von 56 mal 30 Meter vorgesehen ist. Bis zur Entwurfsgenehmigung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit dem Unternehmen vorgesehen.
Hochhausbebauung an der Weningstraße
Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die „Hochhausbebauung an der Weningstraße“ wurde vom Ingolstädter Stadtrat vertagt. Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 120 C sieht vor, dass auf einer Fläche von etwa 6.700 Quadratmeter, die sich im Besitz der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG) befindet, zu dem bestehenden „KIM-Hochhaus“ drei weitere Gebäude mit Einzelappartements und Mehrzimmer-Wohnungen für Wohngemeinschaften entstehen. Neben etwa 190 Wohnplätzen sollen Flächen für Gemeinschaftsfunktionen, sowie eine gastronomische Einrichtung entstehen, die auch für die Bewohner des Quartiers offen steht.
Siehe auch: Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 16. Juni 2016 inklusive aller öffentlichen Verwaltungsvorlagen.
Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.