Tipps für die Zwangsversteigerung

Wenn Häuser unterm Hammer landen

Richtwertkarte der Stadt Ingolstadt kann bis 24. Juli 2021 eingesehen werden
Richtwertkarte der Stadt Ingolstadt kann bis 24. Juli 2021 eingesehen werden

Schnäppchenjäger können bei Zwangsversteigerungen oft ein gutes Geschäft machen und günstige Immobilien auch in Toplagen erwerben. Doch es gibt auch Fallstricke. Was zu beachten ist.

„Wird ein Objekt zwangsversteigert, liegen die Preise manchmal zehn bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de in einer Pressemitteilung. Und fügt hinzu: „So können gut informierte Käufer auch in Toplagen eine günstige Immobilie erwerben.“ Demnach würden Häuser und Wohnungen meist dann versteigert, wenn sich Geschiedene oder Erben nicht auf die weitere Verwendung einigen können oder Eigentümer nicht mehr dazu in der Lage sind, Kreditraten zu bedienen.

Zukünftige Eigentümer, so die Pressemitteilung, hätten damit die Wahl: Entweder sie bauen ein Haus oder erwerben eine Bestandsimmobilie. Ist die Entscheidung zugunsten des Kaufs gefallen und die Interessenten sind Schnäppchenjäger, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Zwangsversteigerungen.

Die Termine des Amtsgerichts Ingolstadt werden regelmäßig bei immonews.IN, dem Online-Nachrichtenportal für die Immobilienbranche im Großraum Ingolstadt, veröffentlicht.

„Jeder Hauskauf sollte wohlüberlegt sein, deshalb ist eine genaue Information vor der Auktion entscheidend“, lautet die Empfehlung von Baufi24.de. Denn bei Zwangsversteigerungen bestehe kein rechtlicher Anspruch auf eine Objektbesichtigung und die Immobilie wird unter Umständen vor dem Kauf nicht selbst in Augenschein genommen wird. „In der Versteigerungsakte finden Kaufinteressenten einen Grundbuchauszug und das Gutachten, welches das Objekt beschreibt und auf den Verkehrswert sowie etwaige Mängel schließen lässt. Diese ist auch deshalb so entscheidend, da es bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen keinen Rücktritt vom Kauf wegen Baumängeln gibt“, so Scharfenorth weiter.

Kommt es doch zum Besichtigungstermin, sollten Interessenten im besten Fall Experten wie Architekten, Bauberater oder Ingenieure mitbringen. Ist eine Besichtigung von innen nicht möglich, bleibt noch die Prüfung des Objektes von außen. Dazu sollten Kaufinteressenten die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten aufsuchen, um mögliche Lärmstörungen beispielsweise durch Verkehr oder nahegelegene Fabriken einschätzen zu können.

Interessierte sollten sich aber nicht nur ausführlich über die Immobilie informieren, sondern auf jeden Fall auch das eigene Kapital genau kennen. Die Finanzierung erfolgt letztlich immer auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises und wird nicht nach dem teils wesentlich günstigeren Verkehrswert berechnet. Einige Finanzinstitute vergeben Darlehen erst nach erfolgreichem Zuschlag, andere schon vorher. Hier ist es wichtig zu wissen, ob im Falle eines Widerrufs Kosten entstehen können.

„Entscheidend für Interessierte ist es, sich während der Auktion nicht mitreißen zu lassen und mehr zu bieten, als an Kapital vorhanden ist. Denn Käufer müssen nicht nur den Kaufpreis aufbringen, sondern auch die Grunderwerbssteuer, Zuschlaggebühren vom Gericht und den Grundbucheintrag. Deshalb sollten sie bis zu fünf Prozent des Kaufpreises für solche Kosten zurücklegen“, rät Scharfenorth. Wie die Finanzierung der Traumimmobilie aussehen kann, erfahren Interessierte zum Beispiel anhand der tagesaktuellen Hypothekenzinsen auf Baufi24.de.

 

 

Foto: Eisenhans/fotolia

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*