Wer bezahlt den Wasserschaden?

Grobe oder leichte Fahrlässigkeit entscheidend

Wann muss der Mieter für einen Wasserschaden haften? Ein aktuelles Urteil verdeutlicht die juristischen Hintergründe.

Wasserschäden haben es häufig in sich. “Wenn aus Leitungen, Spülbecken oder Waschmaschinen Hunderte oder gar Tausende von Litern austreten, dann ist der Sachschaden enorm”, schreibt die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen in einer aktuellen Pressemitteilung. Demnach kann der Bewohner einer Mietwohnung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch nur haftbar gemacht werden, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 164/15)

Der Fall: Ein an der Wand montierter Boiler in einer Mietwohnung war defekt. Möglicherweise lag es an einem Zulaufventil, das nicht vollständig zugedreht war. Jedenfalls traten größere Mengen Wasser aus,  ehe der Fehler bemerkt wurde. Der Schaden betrug etwa 10.000 Euro. Die Versicherung des Wohnungseigentümers forderte das Geld von dem Mieter, weil dessen Fehlverhalten ursächlich gewesen sei. Der weigerte sich, es kam zu einem Zivilverfahren durch zwei Instanzen.

Das Urteil: Die Richter entschieden nach der Beweisaufnahme, dass hier allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit des Beklagten anzunehmen sei. Dafür müsse er jedoch nicht haften. Eine weitergehende grobe Fahrlässigkeit, bei der die Übernahme des Schadens tatsächlich in Frage gekommen wäre, hatte die Versicherung dem Mieter nicht nachweisen können.

 

Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

3 Kommentare zu Wer bezahlt den Wasserschaden?

  1. Danke für den Beitrag zu Wasserschaden. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Ihr Haus wurde nach einem schweren Sturm überflutet. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

  2. Die Nachbarn haben uns Wasserschäden verursacht, wobei seine Versicherung es bezahlen könnte. Gott sei dank,haben wir uns ohne Gericht entschieden, wer was bezahlt. Den Fehler hat auch den Wohnungseigentümer nicht begeistert, der uns jetzt bei der Sanierung helfen soll. Danke für die Information zum Thema Wasserschaden.

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