Altersgerechtes Wohnen und Einbruchschutz – für Maßnahmen in diesen Bereichen gibt es ab sofort wieder KfW-Förderungen für private Eigentümer und Mieter. Der Clou: Anträge können einfach über ein neues Zuschussportal gestellt werden.
In einer Pressemitteilung weist die KfW Bankengruppe in Frankfurt darauf hin, dass private Eigentümer und Mieter seit Jahresbeginn wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen können. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR (49 Mio. EUR) für das Jahr 2017, so die KfW-Mitteilung.
Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz und die Barrierereduzierung ist 2016 so erfolgreich gewesen, dass die Fördermittel schon im dritten Quartal vollständig aufgebraucht waren. Wir freuen uns, dass unsere Kunden ab sofort erneut Zuschüsse in Anspruch nehmen und in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können. Zuschüsse können dabei über unser Online-Zuschussportal einfach und schnell beantragt werden.“
Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden in 2016 über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert. Seit 1.4.2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 EUR, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 EUR investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.
Im Jahr 2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. EUR bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z. B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.
In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
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