Günstigste Bodenrichtwerte in Winden

Gutachterausschuss Ingolstadt veröffentlicht die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024

Neubaugebiet in Ingolstadt
Neubaugebiet in Ingolstadt

Die Stadt Ingolstadt hat nun die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss Ingolstadt hat am 17. Mai 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei der Wertermittlung für ein konkretes Grundstück sind Abweichungen von den wertbestimmenden Eigenschaften (zum Beispiel hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzbarkeit) durch Umrechnungskoeffizienten oder das Anwenden von Zu- bzw. Abschlägen zu berücksichtigen, so eine Pressemitteilung, die immonews.IN, dem Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten in Ingolstadt und Region, vorliegt.

Die Bodenrichtwerte zeigen demnach die Entwicklung der Bodenpreise von unbebauten Grundstücken der letzten beiden Jahre. Die wesentliche Informationsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist insbesondere jeder Kauf- oder Tauschvertrag von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist es, die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten.

Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland (außerhalb der Altstadt):

Die durchschnittliche Veränderung der Bodenrichtwerte für baureifes Land zwischen den Stichtagen 1.1.2022 und 1.1.2024 lag bei einem Rückgang um ca. vier Prozent. Bei einer differenzierteren Betrachtung ist ersichtlich, dass sich das nicht auf alle Bodenrichtwertzonen gleichermaßen auswirkt. So blieben die Bodenrichtwerte in einigen Zonen auf dem vorherigen Wert zum Stichtag 1.1.2022 oder nur leicht darunter. Der größte Rückgang war mit je ca. zehn Prozent in den Zonen „Hollerstauden“ und „Westlich Westpark“ ersichtlich.

Auch zum Stichtag 1.1.2024 sind die Bodenrichtwertzonen „Probierlweg“ mit 1.550 €/m², „Große Zellgasse“ und das „Alte Westviertel“ mit jeweils 1.450 €/m² die Lagen mit den höchsten Bodenrichtwerten.

Die günstigste Bodenrichtwertzone ist „Winden“ mit 530 €/m², gefolgt von Mühlhausen mit 600 €/m², Pettenhofen, Irgertsheim, „Mailing Nordost“ und Niederfeld mit je 650 €/m².

Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland (Altstadt):

Die Bodenrichtwerte liegen in der Altstadt zwischen 1.300 €/m² und 3.300 €/m².
Für die zentralen Lagen der erweiterten Fußgängerzone, die insbesondere durch Einzelhandelsnutzungen geprägt sind, konnte in den letzten Jahren eine Zunahme der Leerstände beobachtet werden, die sich trotz entsprechender Bemühungen der Stadt bisher nicht wesentlich verändert haben. Hier gingen die Werte zum vorangegangenen Stichtag zurück. Zum aktuellen Stichtag sind die Bodenrichtwerte für diese Bereiche um ca. zehn Prozent gesunken.
Für die überwiegend durch Wohnnutzung geprägten übrigen Zonen der Altstadt sind die Bodenrichtwerte ebenso wie im übrigen Stadtbereich leicht gesunken oder gleich geblieben.

Gewerbegebiete/Sondergebiete:

Während zum letzten Stichtag bei den gewerblichen und sondergenutzten Flächen noch eine Wertsteigerung zu erkennen war, konnte für den Stichtag 1.1.2024 keine Wertveränderung für diese Flächen festgestellt werden. Die Bodenrichtwerte blieben daher unverändert.

Land- und forstwirtschaftliche Flächen:

Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen sind im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt unverändert geblieben.
Die Bodenrichtwerte für die beiden forstwirtschaftlichen Flächen blieben ebenso gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 2 €/m².

Die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1.1.2024 hängt ab Mittwoch, 12. Juni bis zum Freitag, 12. Juli 2024 im Technischen Rathaus, im 1. OG vor den Räumen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 119 und 120) zur Einsichtnahme aus.

Gerne erteilt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch (0841 305-2139 oder -2141) Informationen bzw. steht für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte zur Verfügung.

Auch nach dem Veröffentlichungszeitraum kann jeder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

 

Foto: M.Stadik/immonews