Mietspiegel Ingolstadt online verfügbar

Repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen als Grundlage

Bei den im Mietspiegel Ingolstadt ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Bei den im Mietspiegel Ingolstadt ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Mietspiegel Ingolstadt 2023 ist seit Anfang November online verfügbar. Ein Überblick

Gemäß des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Ingolstadt vom 17.10.2023 wurde der qualifizierte Mietspiegel anerkannt. Er tritt zum 01.11.2023 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Der Mietspiegel wurde vom Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e. V. am 06.09.2023 und vom Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.V. am 08.09.2023 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. immonews.IN, der Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten im Großraum Ingolstadt, dokumentiert die Mitteilung der Stadt Ingolstadt.

Der Mietspiegel Ingolstadt 2023 wurde demnach auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Ingolstadt erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023 bei 10.000 mietspiegelrelevanten Haushalten eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermieter/-innen und Mieter/-innen durchgeführt.

Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Damit handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, der ab 01.11.2023 gilt. Aufgrund der zahlreichen Teilnahme bei der Befragung ist es gelungen eine hervorragende Datenbasis für den 1. Ingolstädter Mietspiegel zu schaffen.

Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Ingolstadt: Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Welche Spannen sind an den unterschiedlichen Standorten vorhanden? Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Mieterinnen und Mieter, für die Verwaltung sowie Eigentümerinnen und Eigentümer hilft er, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte durch das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH, das zudem beauftragt wurde einen Online-Mietspiegelrechner anzubieten. Dieser ermöglicht es durch wenig Aufwand schnell die ortsübliche Miete zu fast jedem Adresspunkt in Ingolstadt zu ermitteln, ohne diese selbst ausrechnen zu müssen.

Hier geht es zum Mietspiegel Ingolstadt.

Anwendungsbereich des Mietspiegels

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 160 m². Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder Sonderwohnraumverhältnissen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:

  • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein);
  • Wohnraum, der ganz oder größtenteils gewerblich genutzt wird;
  • Wohnraum in Studenten- und Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosen- oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung);
  • Untermietverhältnisse;
  • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
  • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;

Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Be-triebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.

Nicht enthalten sein dürfen somit: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten.

Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Netto-Kaltmiete ebenfalls nicht enthalten.

 

Foto: Stadt Ingolstadt