Starker Frost: worauf zu achten ist

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe informieren

Raues Winterwetter geht Gebäuden oder Materialien an die Substanz
Raues Winterwetter geht Gebäuden oder Materialien an die Substanz

Wenn Väterchen Frost regiert, sind auch Immobilien in Gefahr. Was bei anhaltenden Minustemperaturen zu beachten ist.

Die momentan dauerhaft tiefen Temperaturen lassen nicht nur Spaziergänger frösteln, sondern können auch Schäden an Wasserleitungen verursachen. Deshalb raten die Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) in einer Pressemitteilung, frostgefährdete Wasserleitungen, etwa die Ventile der Außenanschlüsse, zu entleeren und zu sperren. Demnach sollten bei anhaltenden Minusgraden in Räumen mit Wasserzählern alle Fenster vorsichtshalber geschlossen bleiben. Falls die Leitungen bereits eingefroren sind, kann man sie mit feuchtwarmen Tüchern auftauen oder mit dem Föhn oder einem Heizlüfter erwärmen. Keinesfalls darf mit offenem Feuer gearbeitet werden.

Die Kommunalbetriebe weisen ferner darauf hin, die Frostsicherheit der Hausinstallation gewissenhaft zu überprüfen und regelmäßig die Leitungen zu untersuchen. Nicht immer sind Schäden sofort zu erkennen, da die Risse teilweise sehr fein sind. Die Vorsorgemaßnahmen sind insbesondere bei leer stehenden oder wenig genutzten Gebäude wichtig, aber auch, wenn man einige Tage verreist ist. Ein Versicherungsschutz ist nur gewährleistet, wenn der Hauseigentümer nachweisen kann, dass er die Anlage ausreichend gesichert hat. Sollte doch ein Schaden auftreten, hilft die Störungsannahme der Wasserversorgung unter der Telefonnummer 0841 80-4222.

Bei anhaltendem Frost besteht die Gefahr, dass feuchte Bio- oder Laubabfälle in der grünen Abfalltonne fest frieren. Dann kann die Tonne von der Müllabfuhr nicht geleert werden. Damit das nicht passiert, raten die Kommunalbetriebe zu vorbeugenden Maßnahmen. Generell ist es sinnvoll, die Feuchtigkeit in der Biomülltonne möglichst gering zu halten. Dafür sollten die Bioabfälle in Papier gesammelt und Strukturmaterial wie Zweige mit in die Tonne gegeben werden.

Die INKB stellen kostenfreie Papiermülltüten für die Sammlung von Abfällen für die Biotonne zur Verfügung. Diese werden in größeren Lebensmittelgeschäften, in der Problemmüllsammelstelle in der Hindemithstraße 32 sowie im Kundencenter in der Mauthstraße ausgegeben. Darin können Bioabfälle wie Obst-, Gemüse- und Essensreste direkt in der Küche gesammelt und dann in die Abfalltonne gegeben werden. Falls keine Biomülltüten zur Hand sind, ist die Verwendung von Zeitungspapier eine gute Alternative.

Ferner empfiehlt es sich, die Tonne zuerst mit einer dicken Lage zerknülltem Zeitungspapier oder einigen Zweigen zu befüllen, um ein Festfrieren der Abfälle am Boden zu vermeiden. Ebenso hilft es, die Biotonne an einem frostgeschützten Platz, beispielsweise einem Vorraum, aufzustellen. Weitere Informationen gibt es bei der INKB im Internet.

Nach einer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt machen drei Viertel der deutschen Hausbesitzer (76 Prozent) Leitungen im Freien frostsicher, 71 Prozent lagern Streugut oder Tausalz ein und knapp zwei Drittel (65 Prozent) säubern die Dachrinnen. Versicherungsexperte Bernd Kaiser gibt in einer Übersicht Tipps, die Hausbesitzer vor dem Wintereinbruch beachten sollten:

Gerade einmal 40 Prozent der deutschen Hausbesitzer überprüfen und reparieren laut forsa-Umfrage ihre Fensterdichtungen. Wenn Fenster und Türen undicht sind, entweicht die warme Heizungsluft und die Wände kühlen aus. Das treibt nicht nur die Energiekosten in die Höhe, sondern schädigt auch das Haus: Denn in den kühlen Wänden bildet sich schneller Kondenswasser – die Gefahr, dass Schimmel entsteht, steigt. Undichte Fenster müssen nachjustiert werden. Außerdem sollten Hausbesitzer die Gummidichtungen regelmäßig erneuern, um langfristige Schäden zu vermeiden.

71 Prozent der Hausbesitzer lagern bei ihrer Vorbereitung auf den Winter Streugut ein, um Eis- und Schneeglätte den Kampf anzusagen. Fürs Räumen der Gehwege um ihr Grundstück sind grundsätzlich Eigentümer verantwortlich. “Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass die Streu- und Räumpflicht auf den Mieter übertragen wird”, sagt CosmosDirekt-Versicherungsexperte Bernd Kaiser.

Ihre Streupflicht sollten Besitzer oder Bewohner nicht auf die leichte Schulter nehmen: Verletzt sich ein Fußgänger beim Sturz auf eisglattem Gehsteig, weil nicht ausreichend geräumt oder gestreut wurde, kann das finanzielle Folgen haben. “Bei Glätteunfällen vor der Haustür ist der Verantwortliche gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten – und das unbegrenzt und ein Leben lang”, so Bernd Kaiser. Daher empfiehlt der Versicherungsexperte die richtige Police. Für Besitzer von Einfamilienhäusern ist es die Privat-Haftpflichtversicherung. Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser sollten über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.

Foto: CosmosDirekt/studioimagen_iStock_Thinkstock

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