Was bei Bauarbeiten im Winter zu beachten ist

Tipps von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU

Weniger Zeitarbeit: Seit 2015 wurden hier fast 4.000 (60 Prozent) der Stellen abgebaut.
Weniger Zeitarbeit: Seit 2015 wurden hier fast 4.000 (60 Prozent) der Stellen abgebaut.

Auch in den Wintermonaten geht heutzutage die Arbeit auf vielen Baustellen weiter. Vor allem rutschige Böden und schlechte Lichtverhältnisse fordern jedoch ihren Preis: Zahlreiche Beschäftigte erleiden Unfälle, weil sie zum Beispiel ausrutschen. Nasskaltes Wetter mit eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher Glätte machen zudem vielen Berufstätigen zu schaffen, die im Freien arbeiten. Unverzichtbar sind daher ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlicher Kälteschutz.

In einer Pressemitteilung gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Anregungen für Bauarbeiten im Winter. Demnach könnten Unternehmen unliebsame Überraschungen durch regional mögliche Schneefälle vermeiden, wenn sie den Winterdienst bereits bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen. Damit den Beschäftigten nichts passiert, sind Streu- und Räumpflichten zu beachten.  Arbeitgeber müssen außerdem mögliche Gefährdungen beurteilen und Risiken vermeiden. So dürfen Arbeiten auf vereisten Baugerüsten gar nicht erst ausgeführt werden.

Ein weiteres Problem sind krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zu leichte oder falsche Bekleidung kann im Winter zu hartnäckigen Erkältungen, chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie des Muskel- und Skelettsystems führen. Dieses schlägt sich auch im Fehlzeitenreport 2015 der AOK nieder, so die BG BAU. Danach lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit beispielsweise im Hoch- und Tiefbau bei 15,4 Tagen. Die Beschäftigten der Baubranche insgesamt waren im Schnitt 13,1 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Das waren 1,2 Tage mehr als im Durchschnitt aller Branchen.

Dabei vermindert wintertaugliche und richtige Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe die Gefahr wetterbedingt zu erkranken deutlich. Wie die BG BAU betont, müssen Beschäftigte allerdings die von den Arbeitgebern bereit gestellte Wetterschutz- und Winterschutzkleidung auch tragen. Die Schutzkleidung muss winddicht sein, auftretende Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten können und zugleich einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Umgebung und Körper ermöglichen, damit Beschäftigte nicht auskühlen.

Bei kalten Temperaturen ist es sinnvoll, mehrere Lagen Kleidung übereinander zu tragen, in einer Kombination von Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie darunter Wäsche aus Fleece-Material, das Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Zum Kopfschutz sind außerdem Wintermützen zum Unterziehen sinnvoll, die von vielen Herstellern angeboten werden. Wichtig sind zudem geeignete Arbeitshandschuhe sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 mit rutschhemmenden Sohlen. Und für die Pausen sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, laut BG BAU, heiße Getränke und einen geheizten Raum zum Aufwärmen bereitstellen.

Foto: obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*