Abstürze sind in der Bauwirtschaft der häufigste Unfalltod. Mit einem Präventionsprogramm soll nun die Sicherheit erhöht werden.
92.500 Absturzunfälle registrierte die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in den zehn Jahren zwischen 2007 und 2016. Davon endeten 341 Unfälle tödlich. Allein 2016 gab es über 8.000 Absturzunfälle mit 29 Todesopfern. Das teilte die BG BAU am Tag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit. Der Aktionstag wurde durch die International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
40 Prozent aller tödlichen Unfälle im Baugewerbe sind laut BG BAU Abstürzen geschuldet. Selbst wenn Abstürze nicht mit dem Tod enden, verletzen sich die Leidtragenden fast immer schwer, werden erwerbsunfähig oder sind an den Rollstuhl gebunden. Betroffen sind Beschäftigte aller Gewerbezweige.
Dabei gibt es viele Lösungen, um Abstürze zu verhindern. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 27. April 2017 in Berlin, kurz vor dem Tag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, hingewiesen. Zugleich weist die BG BAU auf das neue Präventionsprogramm “BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.” hin: Im Rahmen betrieblicher Erklärungen sollen Berufstätige die Möglichkeit haben, bei Gefahr “Stopp” zu sagen. Erst wenn mögliche Gefahren beseitigt sind, soll die Arbeit fortgesetzt werden.
Die meisten Abstürze geschehen von Leitern und Gerüsten, viele auch von Dächern und Treppen. Selbst wenn Abstürze nicht tödlich verlaufen, im Vergleich zu anderen Unfällen haben sie oft viel schwerere Folgen. In Einzelfällen können Kosten für Heilbehandlungen, Verletztengeld, Reha und Rente in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro anfallen. Hinter den Zahlen stehen Schicksale von Betroffenen und ihren Familien. Deshalb ist Prävention so wichtig.
Welcher Art die Sicherung gegen Abstürze ist, hängt laut BG BAU vom Einzelfall ab, jeweils nach einer Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Risiken umfasst und schon vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden muss. Dabei halten das Arbeitsschutzgesetz und die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS2121/2007) fest, dass kollektive Maßnahmen, wie Absperrungen und Abdeckungen, Seitenschutz, Laufbrücken, Fanggerüste, Schutznetze und Hubarbeitsbühnen vorrangig sind gegenüber individuellen Maßnahmen, also Persönliche Schutzausrüstung wie ein Auffanggurt mit tragfähigen Anschlagpunkten.
Auch sollten Bauherren den Unternehmern genaue planerische und organisatorische Vorgaben zum Bauvorhaben machen, so die BG BAU. Die Angaben müssen Risiken, wie beispielsweise nicht belastbare Decken- und Dachflächen, aufzeigen. Auf dieser Grundlage können die Unternehmen die Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel planen und ihre Beschäftigten unterweisen.
Eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz spielt zudem eine ganzheitliche Prävention, die auch die persönliche Einstellung und das Verhalten der Beschäftigten in den Blick nimmt. Die Kernbotschaft des neuen Präventionsprogramms “BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.” der BG BAU lautet daher: “Sicheres Verhalten lohnt sich für jeden Berufstätigen, seine Familie und die Kollegen.” Deshalb regt die BG BAU an, dass Unternehmen der Bauwirtschaft “Betriebliche Erklärungen” vereinbaren, mit denen sich die Beschäftigten und die Betriebsleitungen gemeinsam dazu bereit erklären, die lebenswichtigen Regeln zu typischen Gefahrenquellen einzuhalten. Dazu gehören auch mögliche Ursachen von Absturzunfällen. Weitere Informationen unter www.bgbau.de und www.bau-auf-sicherheit.de.
obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Mirko Bartels
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