Ingolstädter Bodenrichtwerte

Steigerung um acht Prozent für baureifes Land zum Stichtag 1.1.2022

Neubaugebiet südlich von Haunwöhr in Ingolstadt
Neubaugebiet südlich von Haunwöhr in Ingolstadt

Die durchschnittliche Steigerung der Bodenrichtwerte für baureifes Land in Ingolstadt lag bei acht Prozent (zwischen den Stichtagen 31.12.2020 und 1.1.2022). In den einfachen Lagen stiegen die Werte sogar um elf Prozent.

Der Gutachterausschuss Ingolstadt hat am 26. April die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022 beschlossen. immonews.IN, der Nachrichtendienst für Immobilienpreise und Mieten im Großraum Ingolstadt, dokumentiert eine Pressemitteilung: Bodenrichtwerte sind demnach durchschnittliche Bodenwerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei der Wertermittlung für ein konkretes Grundstück sind Abweichungen von den wertbestimmenden Eigenschaften (zum Beispiel hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzbarkeit) durch Umrechnungskoeffizienten oder das Anwenden von Zu- bzw. Abschlägen zu berücksichtigen.

Normalerweise werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre festgelegt, die letzte Bodenrichtwertkarte liegt erst ein Jahr zurück. Das liegt daran, dass im Zuge der Novellierung des Grundsteuergesetzes der Hauptfeststellungszeitpunkt zur Erhebung der Grundsteuer auf den 1.1.2022 festgelegt wurde. Das bayerische Modell zur Grundsteuererhebung soll zwar nicht auf die Bodenrichtwerte abstellen, dennoch sind im Sinne der bundeseinheitlichen Erhebung der Bodenrichtwerte, da der Hauptfeststellungszeitpunkt nicht nur für die Grundsteuer von Bedeutung ist, auch in Bayern die Bodenrichtwerte zum 1.1.2022 zu erheben.

Die wesentliche Informationsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist insbesondere jeder Kauf- oder Tauschvertrag von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist es, die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten.

Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland (außerhalb der Altstadt):

Die durchschnittliche Steigerung der Bodenrichtwerte für baureifes Land zwischen den Stichtagen 31.12.2020 und 1.1.2022 lag bei acht Prozent. Bei einer differenzierteren Betrachtung ist außerdem ersichtlich, dass in den „einfachen“ Lagen, d.h. in Bereichen mit im Vergleich niedrigeren Bodenrichtwerten, ein stärkerer Anstieg der Bodenrichtwerte erfolgt (im Mittel ca. elf Prozent), während in den „Spitzenlagen“, die Bodenrichtwerte um ca. vier Prozent gestiegen sind. Hier waren zuletzt stagnierende Preise zu verzeichnen gewesen.

Auch zum Stichtag 1.1.2022 sind die Bodenrichtwertzonen „Probierlweg“ mit 1.550 €/m², „Große Zellgasse“ und das „Alte Westviertel“ mit jeweils 1.450 €/m² die Lagen mit den höchsten Bodenrichtwerten. Die günstigste Bodenrichtwertzone ist „Winden“ mit 530 €/m², gefolgt von Mühlhausen mit 620 €/m², „Mailing Nordost“ mit 670 €/m² sowie Pettenhofen, Irgertsheim und Niederfeld mit je 700 €/m².

Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland (Altstadt):

Die Bodenrichtwerte liegen in der Altstadt zwischen 1.350 €/m² und 3.750 €/m². Für die zentralen Lagen der erweiterten Fußgängerzone, die insbesondere durch Einzelhandelsnutzungen geprägt sind, konnte in den letzten Jahren eine Zunahme der Leerstände beobachtet werden, die sich trotz entsprechender Bemühungen der Stadt bisher nicht wesentlich verändert haben. Hier wurde zum vorangegangen Stichtag ein leicht gesunkener Wert festgestellt. Zum aktuellen Stichtag blieben die Bodenrichtwerte für diese Bereiche unverändert.

Für die überwiegend durch Wohnnutzung geprägten übrigen Zonen der Altstadt sind die Bodenrichtwerte ebenso wie in den Spitzenlagen im übrigen Stadtbereich leicht gestiegen.

Gewerbegebiete/Sondergebiete:

Während zum letzten Stichtag bei den gewerblichen und sondergenutzten Flächen noch eine Wertsteigerung zu erkennen war, konnte für den Stichtag 1.1.2022 keine Wertveränderung für diese Flächen festgestellt werden. Die Bodenrichtwerte blieben hier daher unverändert.

Land- und forstwirtschaftliche Flächen:

Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen sind im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt um ca. fünf Prozent gestiegen. Die Bodenrichtwerte für die beiden forstwirtschaftlichen Flächen blieben hingegen unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 2 €/m².

Die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1.1.2022 hängt ab Mittwoch, 18. Mai bis zum Montag, 20. Juni im Technischen Rathaus, im 1. OG vor den Räumen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 119 und 120) zur Einsichtnahme aus. Zu beachten sind jedoch bezüglich des Zutrittes in das Gebäude die coronabedingten Hinweise auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt bzw. an den Eingangstüren des Technischen Rathauses. Gerne erteilt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch (0841 305-2139 oder -2141) Informationen bzw. steht für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte zur Verfügung.

Auch nach dem Veröffentlichungszeitraum kann jeder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

 

Foto: Michael Stadik / immonews.IN