Sozialpreise im Neubaugebiet Oberhaunstadt

„Am Kreuzäcker“: ab 380 Euro pro Quadratmeter für Grundstücke mit Zweckbindung

Vom Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein anerkannt
Vom Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein anerkannt

Die Stadt Ingolstadt wird jetzt im Neubaugebiet Oberhaunstadt „Am Kreuzäcker“ Bauparzellen zum Kauf anbieten. Der Sozialpreis beginnt bei 380 Euro pro Quadratmeter.

Der Finanz- und Personalausschuss des Ingolstädter Stadtrats berät am Dienstag, 4. April 2017, ab 15:00 Uhr. Unter anderem wird ein Antrag zum Baugebiet Oberhaunstadt „Am Kreuzäcker“ vorgelegt. Darin wird die Verwaltung ermächtigt, Baugrundstücke dort zu den nachstehend aufgeführten Kaufpreisen ohne weiteren Einzelbeschluss zu veräußern:

Preiszone 1
Marktwert 450,00 EUR/m²
Sozialpreis 430,00 EUR/m²

Preiszone 2
Marktwert 400,00 EUR/m²
Sozialpreis 380,00 EUR/m²

Außerdem sollen im Baugebiet „Am Kreuzäcker“ städtische Mehrfamilienhausgrundstücke gegen Höchstgebot zu einem Mindestpreis von 420,00 EUR/m² bzw. 495,00 EUR/m² ausgeschrieben werden, abweichend von den „Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Ingolstadt“. Weitere Grundstücke sollen gegen Höchstgebot zu einem Mindestpreis von 450,00 €/m² veräußert werden. Die Erschließungskosten sind in den vorgenannten Preisen nicht enthalten.

Da das Umlegungsverfahren für das Baugebiet „Oberhaunstadt „Am Kreuzäcker“ derzeit noch andauert, soll der Beschluss auch für Änderungen im Verfahren gelten.

Dazu heißt es in der Verwaltungsvorlage: Die Stadt Ingolstadt wird in Kürze – sobald die Regierung von Oberbayern die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 611 A genehmigt hat und der Satzungsbeschluss vom 27.10.2016 rechtskräftig geworden ist – im Neubaugebiet Oberhaunstadt „Am Kreuzäcker“ Bauparzellen zum Kauf anbieten können. Um mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können, werden die Kaufpreise zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund der unterschiedlichen Wertigkeit der Bauplätze innerhalb des Baugebietes wurden unter Berücksichtigung der Bodenrichtwertkarte, der derzeitigen Situation am Grundstücksmarkt und den im Baugebiet von der Umlegungsstelle festgesetzten Zuteilungswerten Preiszonen gebildet.

Für die im Plan dargestellten Bauparzellen wird ein Mindestpreis für das Bieterverfahren festgesetzt. Für die Grundstücke, für die der Bebauungsplan Nr. 611 A Mehrfamilienhausbebauung vorsieht, wird entsprechend ein Mindestpreis für das Bieterverfahren festgesetzt. Diese Grundstücke werden mit einer Zweckbindung für den Bau sozial orientierter Wohnungen ausgeschrieben, um dauerhaft günstigen Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Dazu werden die Grundstücke mit einigen Bindungen belegt, die im Kaufvertrag festgeschrieben sind.

 

Foto: eyetronic/fotolia

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