Erben mehrere Personen, kommt es bei der Aufteilung des Nachlasses häufig zu Auseinandersetzungen. Unklarheiten und Anlässe zu Streitigkeiten lassen sich am besten durch ein sachkundig formuliertes notarielles Testament vermeiden.
Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hat jetzt in einer Presse-Information auf einen Fall hingewiesen, der nun vom Oberlandesgericht München (20 U 2886/16) entschieden wurde. Laut Vorsorge-Ratgeber hatte eine Frau in einem selbst geschriebenen Testament ihren Grundbesitz auf ihre drei Söhne aufgeteilt. Ihre Tochter sollte lediglich ein Wohnrecht an einem der Häuser erhalten.
Nach ihrem Tod befasste sich das Oberlandesgericht München in einem ersten Prozess mit der Auslegung des unklar formulierten Testaments, bei dem die verstorbene Frau offenkundig nicht sachkundig beraten worden war. Im Urteil wies es die von den Söhnen gewünschte Übertragung des Grundbesitzes auf sich ab. Die Tochter wäre dabei nämlich weitgehend leer ausgegangen und hätte weniger als ihren Pflichtteil erhalten, der die Hälfte des gesetzlich ihr zustehenden Erbteils darstellt. Damit war das Testament teilweise unwirksam und die Tochter nicht verpflichtet, der gewünschten Übertragung des Grundbesitzes auf ihre Brüder ohne finanziellen Ausgleich zuzustimmen.
Auch in der Folge wurden sich die Geschwister nicht einig. Schließlich leitete ein Erbe die Teilungsversteigerung bei einem der Häuser ein. Dagegen klagte der Bruder, der in diesem Haus wohnte, und bekam in zweiter Instanz Recht. Das Oberlandesgericht München erklärte die eingeleitete Versteigerung für unzulässig. Laut dem Urteil war es erkennbarer Wille der Mutter, dass ihre Söhne den Grundbesitz unter sich aufteilten. Außerdem sei davon auszugehen, dass sie ihrer Tochter einen angemessenen finanziellen Ausgleich vermacht hätte, wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein wirksames Testament gekannt hätte.
Die Wüstenrot Bausparkasse empfiehlt: “Derartige Unstimmigkeiten lassen sich vermeiden, wenn ein Testament eindeutig und klar formuliert ist.” Es sei deshalb ratsam, sich beim Aufsetzen seines Testaments rechtlich, etwa von einem Notar, beraten oder – noch besser – dieses notariell beurkunden zu lassen.
Foto: IHK/obs/Siemens-Betriebskrankenkasse SBK
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