Neue Regeln für Immobilienkredite

Wertsteigerung darf beim Darlehen berücksichtigt werden

Vom Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein anerkannt
Vom Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein anerkannt

Die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien soll erleichtert werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) sieht unter anderem vor, dass mit präventiven Vorgaben risikoreiche Finanzierungen vermieden werden können.

Die Bundesregierung hat im März eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, die Immobilienblasen verhindern soll. Jetzt bessert das Bundeskabinett nach und hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Vor allem soll nun die Vergabe von Krediten für Häuslebauer erleichtert und die Vorgaben für die Solvenzprüfung überarbeitet werden. Laut Tagesschau.de werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. Zum Beispiel werde nun klar gestellt, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie berücksichtigt werden dürfe.

Die offizielle Pressemitteilung zum neuen WIKR-Entwurf hat die Genossenschaft DATEV eG in Nürnberg veröffentlicht. Das Original der „Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“, kurz: Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz, kann hier geladen werden.

Foto: eyetronic/fotolia

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