Weniger angebotene Wohnungen durch Bestellerprinzip?

Wohnimmobilien weiter als Anlageobjekte gefragt

Bauen, kaufen, mieten - die Entscheidung ist immer sehr individuell
Bauen, kaufen, mieten - die Entscheidung ist immer sehr individuell

Wohnimmobilien bleiben als Anlageobjekt weiter sehr gefragt. Zugleich nimmt die Zahl der angebotenen Wohnungen seit Einführung des Bestellerprinzips ab, so eine aktuelle Untersuchung des Marktforschungsunternehmens F+B.

Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser koppeln sich immer weiter von der Mietpreisentwicklung ab, so eine Pressemitteilung des Marktforschungsunternehmens F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH. Demnach stieg der F+B-Wohn-Index als Durchschnitt aller Nutzungsarten im 3. Quartal 2016 im Vergleich zum Vorquartal um 1,5 %.

Während die Bestandsmieten nur leicht um 0,3 % anstiegen, wuchsen die Neuvertragsmieten um 0,6 %. Eigentumswohnungen verteuerten sich allerdings im gleichen Zeitraum um 2,2 % und Einfamilienhäuser um 1,8 %.

Auch im Vergleich zum Vorjahresquartal 3/2015 übertrafen Eigentumswohnungen mit 7,1 % und Einfamilienhäuser mit 5,2 % den Durchschnittswert des F+B-Wohn-Index von 4,7 %. Für Mehrfamilienhäuser musste im Vergleich zum Vorquartal 0,5 % mehr ausgegeben werden, im Jahresvergleich 1,6 %. Neuvertragsmieten und Bestandsmieten verteuerten sich mit 2,5 % bzw. 1,1 % im Vergleich zum Vorjahresquartal dagegen eher moderat.

„Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort, gewinnt sogar noch an Dynamik und dokumentiert den anhaltenden Boom in die Wohnimmobilie als Anlageobjekt – zunehmend unabhängig von den real erzielbaren Mieten“, erläutert F+B-Geschäftsführer Dr. Bernd Leutner.

Zum ersten Mal wurde die Anzahl Barriere freier Wohnimmobilien untersucht. Gut 61.000 Kaufobjekte, das sind 7,4 %, weisen die Ausprägung „Barriere frei“ auf. Bei den Mietobjekten, unabhängig von der Nutzungs- bzw. Objektart, sind es gut 45.000 oder 6,7 %. Allerdings ist mittlerweile jedes vierte Neubauobjekt Barriere arm bzw. Barriere frei, so dass der Durchschnittswert sukzessive steigen wird.

Am 1. Juni 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Seitdem müssen Vermieter die Maklergebühren für die zu vermittelnden Wohnungen selbst tragen und können nicht – wie bis dahin üblich – auf den Mieter abgewälzt werden. Das hatte Folgen für die Anzahl der eingestellten Wohnungsangebote auf den öffentlichen Vermarktungsportalen. Im Vergleich zwischen dem ersten und dem zweiten Quartal sank die Zahl der Wohnungsangebote um rund 17 % auf 862.000 und erneut um 17 % vom dritten auf das vierte Quartal 2015. Binnen eines Jahres, also zwischen Q1/2015 und Q1/2016 schrumpfte das Volumen um 27,4 %! Ob sich das aktuelle Niveau von rund 668.000 Angebotswohnungen stabilisiert kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Damit bestätigen sich auch Aussagen von Vertretern der Maklerverbände, dass nach Einführung des Bestellerprinzips sich eine Reihe von Maklern komplett aus dem Vermietungsgeschäft zurückgezogen haben bzw. mit einem deutlich niedrigeren Auftragsvolumen zu kämpfen haben. „Viele Wohnungen scheinen überhaupt nicht mehr annonciert zu werden, sondern über Direktansprache durch den Vormieter weitergereicht zu werden“, so Dr. Bernd Leutner. Auch die latent abnehmende Fluktuationsrate dürfte ihre Spuren hinterlassen, weil die Suche nach einer neuen Wohnung fast immer mit deutlichen Mietpreissteigerungen verbunden ist.

Foto: Eisenhans/fotolia

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*