Ausbau der Kinderbetreuung in Ingolstadt

Ingolstädter Kitas in freier oder städtischer Trägerschaft
Ingolstädter Kitas in freier oder städtischer Trägerschaft

In Ingolstadt wird das Angebot an Kitaplätzen weiter ausgebaut, weil der Bedarf wächst. Derzeit werden Dreijährige und Ältere zu 100 Prozent im Kindergarten betreut, alle jüngeren Kleinkinder erhalten nach Angaben der Stadt bedarfsgerecht einen Platz in den Krippen.

In einem aktuellen Urteil spricht sich der Bundesgerichtshof für mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze aus (Urteile vom 20. Oktober 2016, AZ III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Sprich: Wer zum Wunschtermin für sein Kleinkind keinen Betreuungsplatz bekommt und deshalb erst später wieder in den Beruf einsteigen kann, hat nun grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Denn seit 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch darauf, in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut zu werden. Städte und Gemeinden müssen diesen Rechtsanspruch erfüllen.

Die Stadt Ingolstadt veröffentlicht eine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Nach städtischen Angaben werde der Rechtsanspruch von Kindergartenkindern ab drei Jahren zu 100 Prozent erfüllt. Derzeit 32 Prozent der Ingolstädter Kleinkinder unter drei Jahren haben überdies einen Betreuungsplatz, was bedarfsdeckend sei. Wegen der starken Zunahme der Geburten in Ingolstadt seit 2014 plane die Kommune weitere Betreuungsangebote, heißt es.

Laut Medienberichten wird das Thema auch in der Fragestunde der Stadtratssitzung am Donnerstag, 27. Oktober 2016, diskutiert.

 

 

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