Immobilieneigentümer, Mieter und Vermieter können zum Jahresende 2017 noch Geld sparen. Ein Überblick.
Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu. Jetzt heißt es, sich schlau zu machen und Fristen zu beachten. In einigen Überblicken zum Beispiel zum Bauvertragsrecht werden die wichtigsten Neuerungen 2018 aufgeführt und was jetzt noch zu beachten ist. Der Antrag für die eine Wohnungsbauprämie beispielsweise muss bis spätestens 31.12. des übernächsten Jahres eingereicht werden – für 2015 also bis zum 31.12.2017. Ausgaben wie Handwerkerleistungen sollten vorgezogen werden, wenn 2018 niedrigere Einkünfte erwartet werden.
Die Deutsche Handwerkszeitung weist auf die BAFA-Zuschüsse hin: Wer sich ab 1. Januar 2018 eine neue Heizung installieren lässt, kann demnach auch weiterhin die staatliche Förderung über das sogenannte Marktanreizprogramm nutzen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu den Kosten bekommen. Die Voraussetzung: die Heizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien betrieben. Eigenheimbesitzer müssen, um den BAFA-Zuschuss ab dem 1. Januar 2018 zu erhalten, den Förderantrag stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen.
Wer voraus schauend plant, sollte sich jetzt auch mit IP-Telefonie auseinander setzen, denn ISDN-Anschlüsse in Deutschland werden nach und nach durch ersetzt. Von der ISDN-Abschaltung sind weit über 20 Millionen Anschlüsse betroffen. Die ersten wurden bereits Mitte 2014 umgestellt. Bis 2018 sollen alle Anschlüsse der Deutschen Telekom auf IP-Telefonie umgestellt sein.
Foto: IHK/obs/Siemens-Betriebskrankenkasse SBK
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