Neue Annahmebedingungen für Bauschutt

Kommunalbetriebe Ingolstadt ändern Preise und Annahmemengen

Nur für notwendige und unaufschiebbare Entsorgungen von Ingolstädter Bürgern
Nur für notwendige und unaufschiebbare Entsorgungen von Ingolstädter Bürgern

Seit 1. Januar 2018 nehmen die kommunalen Wertstoffhöfe der Kommunalbetriebe Bauschutt nur noch in Kleinmengen von privaten Haushalten an.

Für einen Pauschalpreis in Höhe von 3,00 Euro können bis zu 200 Liter Bauschutt und mineralische Abfälle pro Tag abgegeben werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Ingolstadt. Die Neuregelung war demnach notwendig, da aufgrund der sich verschärfenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung und Deponierung von Bauschutt die Entsorgungskosten zuletzt erheblich gestiegen sind.

Zudem wurden vermehrt Mengen von Gewerbebetrieben und Großmengen von Baustellen angeliefert, obwohl deren Entsorgung nicht über die kommunale Abfallwirtschaft geregelt ist, sondern durch die gewerbliche Entsorgungswirtschaft erfolgen muss. Als Kleinmengen von Privathaushalten gelten beispielsweise Bauschuttabfälle wie Fliesen, Ziegel, Steine, Keramik und Beton, die durch kleinere Ausbesserungsarbeiten wie Fenster- oder Waschbeckentausch anfallen.

Für die Entsorgung von größeren Mengen und für Mengen von Gewerbebetrieben verweisen die Kommunalbetriebe an die örtlichen und regionalen gewerblichen Entsorgungsunternehmen. Die geänderte Satzung der Ingolstädter Kommunalbetriebe über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung kann im Internet unter www.in-kb.de/satzungen nachgelesen werden.

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiter der Abfallberatung der Ingolstädter Kommunalbetriebe unter Tel. 0841/305-3721.

 

Foto: immonews.IN / M.Stadik

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*